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Bilder haben Beschreibungstexte
Wer eine Seite vorlesen lässt, hört bei einem Bild ohne Text nur „Bild“. Produktbilder brauchen einen kurzen Text, der sagt, was zu sehen ist, zum Beispiel „Hausmischung, 250-g-Beutel“. Reine Zierbilder bekommen einen leeren Text, damit sie überlesen werden.
So prüfen Sie es: Schalten Sie ein Vorleseprogramm ein (VoiceOver am iPhone und Mac, TalkBack am Android-Handy oder NVDA am Windows-Rechner) und gehen Sie die Startseite und eine Produktseite durch. Oder starten Sie in Chrome die Prüfung „Lighthouse“ (Entwicklerwerkzeuge, Bereich „Lighthouse“, Kategorie „Barrierefreiheit“). Sie listet Bilder ohne Textalternative auf.
Maßstab: WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Stufe A)
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Text und Knöpfe sind gut lesbar
Normaler Text braucht einen Kontrast von mindestens 4,5 : 1 zum Hintergrund, großer Text mindestens 3 : 1. Für Knöpfe, Eingabefelder und Symbole gilt mindestens 3 : 1. Typisch sind helle Knöpfe mit weißer Schrift, zum Beispiel „In den Warenkorb“.
So prüfen Sie es: Öffnen Sie in Chrome mit Rechtsklick und „Untersuchen“ die Entwicklerwerkzeuge und klicken Sie im Bereich „Styles“ auf das Farbfeld der Textfarbe. Die Farbauswahl zeigt das Kontrastverhältnis an. Prüfen Sie Knöpfe, Preise, Hinweistexte und Platzhalter in Formularen.
Maßstab: WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum) (Stufe AA) und WCAG 1.4.11 Kontrast von Nicht-Text-Inhalten (Stufe AA)
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Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen
Nicht jeder kann eine Maus benutzen. Menü, Suche, Produktauswahl, Warenkorb und Kasse müssen allein mit der Tastatur gehen. Kein Fenster, kein Cookie-Banner und kein Karten-Element darf die Tastatur festhalten.
So prüfen Sie es: Legen Sie die Maus weg. Mit der Tab-Taste vorwärts, mit Umschalt und Tab rückwärts, mit Enter und Leertaste auslösen. Kommen Sie vom Menü bis zum Bestellknopf, ohne hängen zu bleiben?
Maßstab: WCAG 2.1.1 Tastatur (Stufe A) und WCAG 2.1.2 Keine Tastaturfalle (Stufe A)
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Man sieht, wo man gerade ist
Beim Durchgehen mit der Tab-Taste muss immer erkennbar sein, welches Element gerade aktiv ist, zum Beispiel durch einen Rahmen. Die Reihenfolge muss zum Aufbau der Seite passen.
So prüfen Sie es: Gehen Sie mit der Tab-Taste durch die Startseite. Springt die Markierung wild herum oder verschwindet sie, ist das ein Befund.
Maßstab: WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar (Stufe AA) und WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge (Stufe A)
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Formularfelder sind beschriftet
Jedes Feld in Kasse, Konto und Kontaktformular braucht eine echte Beschriftung. Ein Platzhalter im Feld reicht nicht, weil er beim Tippen verschwindet und für Vorleseprogramme oft fehlt. Felder für Name, Adresse und E-Mail sollten ihren Zweck im Code nennen (Autofill), damit Handy und Browser sie ausfüllen können.
So prüfen Sie es: Klicken Sie auf die Beschriftung eines Feldes. Springt der Cursor ins Feld, gehört sie dazu. Prüfen Sie, ob der Browser Ihre gespeicherte Adresse einfügt.
Maßstab: WCAG 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (Stufe A), WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen (Stufe A) und WCAG 1.3.5 Eingabezweck bestimmen (Stufe AA)
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Fehlermeldungen sind verständlich
Wenn ein Feld falsch ausgefüllt ist, muss die Meldung als Text am Feld stehen, nicht nur als rote Farbe. Sie sollte sagen, was zu tun ist, zum Beispiel „Bitte eine Postleitzahl mit fünf Ziffern eingeben“.
So prüfen Sie es: Schicken Sie das Kontaktformular mit Absicht falsch oder leer ab (ohne zu bestellen). Würde ein Mensch ohne Farbsehen verstehen, was falsch ist und wie es richtig geht?
Maßstab: WCAG 3.3.1 Fehlererkennung (Stufe A), WCAG 3.3.3 Fehlerempfehlung (Stufe AA) und WCAG 1.4.1 Benutzung von Farbe (Stufe A)
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Die Seite hat eine klare Struktur
Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift und darunter sinnvoll gestaffelte Zwischenüberschriften. Kopf, Hauptbereich und Fuß sind als solche markiert. Ein Link „Zum Inhalt springen“ lässt Tastatur-Nutzer das Menü überspringen.
So prüfen Sie es: Drücken Sie nach dem Laden einer Seite einmal die Tab-Taste. Erscheint ein Link „Zum Inhalt springen“? Überfliegen Sie die Überschriften: Würde man die Seite allein anhand der Überschriften verstehen?
Maßstab: WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen (Stufe A), WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen (Stufe A) und WCAG 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Stufe AA)
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Sprache und Seitentitel stimmen
Die Sprache jeder Seite ist im Code gesetzt, damit Vorleseprogramme richtig betonen. Jede Seite hat einen eigenen, aussagekräftigen Titel im Browser-Tab.
So prüfen Sie es: Lassen Sie die Seite vorlesen: Wird deutscher Text mit deutscher Betonung gesprochen? Schauen Sie sich die Titel im Browser-Tab von drei Seiten an. Unterscheiden sie sich?
Maßstab: WCAG 3.1.1 Sprache der Seite (Stufe A) und WCAG 2.4.2 Seite mit Titel (Stufe A)
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Zoom und Handy funktionieren
Der Text lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass etwas verschwindet. Bei einer Breite von 320 Pixeln muss man nicht seitwärts scrollen, um den Inhalt zu lesen. Das Zoomen darf nicht gesperrt sein.
So prüfen Sie es: Zoomen Sie am Rechner mit Strg und Plus auf 200 Prozent und gehen Sie die Startseite und die Kasse durch. Prüfen Sie am Handy im Hochformat, ob etwas abgeschnitten ist.
Maßstab: WCAG 1.4.4 Textgröße ändern (Stufe AA) und WCAG 1.4.10 Umbruch (Stufe AA)
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Meldungen werden auch vorgelesen
Wenn ein Artikel in den Warenkorb gelegt wird oder ein Fehler auftaucht, sieht man das. Ein Vorleseprogramm muss es auch mitteilen, ohne dass der Nutzer den Fokus dorthin setzen muss.
So prüfen Sie es: Legen Sie bei eingeschaltetem Vorleseprogramm einen Artikel in den Warenkorb. Sagt das Programm etwas wie „Artikel hinzugefügt“? Wenn nicht, bitten Sie Ihre Agentur, die Meldung als Statusmeldung zu markieren.
Maßstab: WCAG 4.1.3 Statusmeldungen (Stufe AA)
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Anmeldung, Sicherheitsabfrage und Zahlung sind benutzbar
Die BFSG-Verordnung nennt für Onlineshops ausdrücklich Anmeldung, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste. Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Ein Captcha, das man nur sehen kann, schließt Menschen aus.
So prüfen Sie es: Gehen Sie den Kauf einmal nur mit der Tastatur bis vor die Zahlung durch (nicht bezahlen). Fragen Sie Ihren Zahlungsanbieter und Ihre Agentur schriftlich, ob Zahlungsseite und Sicherheitsabfrage barrierefrei sind.
Maßstab: § 19 Nr. 2 und 3 BFSGV
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Die Pflichtinformationen stehen im Shop
Shops, für die das BFSG gilt, müssen in ihren AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angeben, wie sie die Anforderungen erfüllen. Dazu gehören eine Beschreibung des Angebots, eine Beschreibung der Umsetzung und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die Angaben müssen selbst barrierefrei zugänglich sein. Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Produkte sind anzugeben, soweit der dafür verantwortliche Wirtschaftsakteur sie zur Verfügung stellt.
So prüfen Sie es: Suchen Sie im Fuß Ihres Shops nach einem Link zur Barrierefreiheit. Fehlt er, erstellen Sie die Angaben mit unserem Barrierefreiheitserklärung Generator und prüfen Sie, ob jede Zeile stimmt.
Maßstab: § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Anlage 3 BFSG; § 19 Nr. 1 BFSGV