BFSG für Möbelhändler: Worauf es in Ihrem Onlineshop ankommt
Möbel verkauft man über Bilder. Genau da liegen in Möbel-Shops oft die Hürden: Maße stehen im Bild, Stoffe sind nur Farbkreise, der Konfigurator geht nur mit der Maus. Hier steht, worauf Sie achten.
Stand: 28. Oktober 2026. Technische Information, keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt: Das BFSG gilt für Onlineshops, über die Verbraucher Verträge abschließen, außer für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme). Prüfen Sie die Grenze genau: Es zählen die Beschäftigten und dazu Umsatz oder Bilanzsumme. Die vier Prüffragen
Sechs Stellen, die in Ihrer Branche oft hängen.
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Maße und Details als Text
Breite, Höhe, Tiefe und Sitzhöhe stehen oft nur in einer Zeichnung. Die kann ein Bildschirmleser nicht vorlesen.
So gehen Sie vor: Alle Maße zusätzlich als Text oder Tabelle auf der Produktseite. Die Zeichnung darf bleiben.
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Stoffe, Farben und Holzarten auswählen
Farbkreise ohne Namen sagen nicht jedem etwas. Wer Farben schlecht unterscheiden kann, braucht den Namen.
So gehen Sie vor: Jede Auswahl mit Namen als Text, zum Beispiel „Eiche natur“ oder „Stoff Anthrazit“. Die gewählte Option muss auch ohne Farbe erkennbar sein, etwa durch einen Rahmen.
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Konfiguratoren und 3D-Ansichten
Ein Konfigurator, der nur mit der Maus geht, sperrt alle aus, die mit Tastatur oder Bildschirmleser arbeiten.
So gehen Sie vor: Testen Sie den Konfigurator einmal nur mit der Tastatur. Geht das nicht, bieten Sie die wichtigsten Varianten zusätzlich als normale Auswahl an und fragen Sie den Hersteller des Konfigurators nach einer Lösung.
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Bildergalerien und Slider
Galerien, die von selbst weiterlaufen, und Pfeile ohne Beschriftung sind schwer zu bedienen.
So gehen Sie vor: Automatisches Weiterlaufen abschalten oder einen Pausenknopf anbieten. Die Pfeile brauchen einen Namen wie „Nächstes Bild“, jedes Bild einen kurzen Bildtext.
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Liefertermin und Finanzierung
Formulare für Liefertermin, Aufbauservice oder Finanzierung haben oft Felder ohne Beschriftung.
So gehen Sie vor: Jedes Feld mit Beschriftung über dem Feld, Fehlermeldungen in Worten. Einmal nur mit der Tastatur durchspielen.
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Prospekte und Kataloge als PDF
Ein eingescannter Prospekt ist für Bildschirmleser leer.
So gehen Sie vor: Die wichtigsten Angebote zusätzlich als normale Seite im Shop. PDFs, wenn möglich, mit echtem Text statt als Bild.
Die Liste beschreibt typische Funktionen in der Branche, nicht Ihren Shop. Was bei Ihnen wirklich fehlt, zeigt erst eine Prüfung. Die allgemeinen Punkte für alle Shops stehen in der BFSG-Checkliste mit 12 Punkten.
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Häufige Fragen.
Gilt das BFSG für meinen Möbel-Onlineshop?
Wenn Verbraucher über Ihre Website bestellen und Sie kein Kleinstunternehmen sind, in der Regel ja. Die vier Prüffragen mit Fundstellen stehen in unserem Ratgeber Gilt das BFSG für meinen Shop?
Wir zeigen online nur Möbel, verkauft wird im Laden. Gilt das auch?
Eine reine Präsentationsseite, die nur informiert, sollte nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht darunterfallen. Können Kunden online bestellen oder buchen, sieht es anders aus.
Was muss ich zuerst tun?
Machen Sie den kostenlosen Schnelltest für Ihre Startseite. Danach lohnt sich ein Blick auf eine typische Produktseite: Maße als Text, Auswahl mit Namen, Galerie mit der Tastatur.
Quellen und Stand.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des BFSG (PDF)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Häufige Fragen zum BFSG
Gelesen am 28. Oktober 2026. Hersteller ändern ihre Menüs und Versionen regelmäßig, Gesetze und Normen ändern sich ebenfalls. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand selbst nach. Das ist eine technische Information und keine Rechtsberatung.
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