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BFSG für Sanitätshäuser: Worauf es in Ihrem Onlineshop ankommt

Viele Ihrer Kundinnen und Kunden kommen gerade wegen einer Einschränkung zu Ihnen. Für sie ist ein Shop, den man gut lesen und ohne Maus bedienen kann, schlicht guter Service. Hier steht, was in Sanitätshaus-Shops typisch ist und worauf Sie achten.

Stand: 28. Oktober 2026. Technische Information, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Für Ihren Onlineshop zählt nicht, was Sie verkaufen, sondern dass Verbraucher online bei Ihnen bestellen oder buchen. Dann gilt das BFSG, außer Sie sind ein Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme). Wer mehrere Filialen betreibt, sollte die Grenze genau prüfen. Die vier Prüffragen

Sechs Stellen, die in Ihrer Branche oft hängen.

  1. Größentabellen und Messanleitungen

    Bei Bandagen, Kompressionsstrümpfen oder Schuhen entscheidet die richtige Größe. Steht die Tabelle nur als Bild im Shop, kann ein Bildschirmleser sie nicht vorlesen, und beim Vergrößern wird sie unscharf.

    So gehen Sie vor: Größentabellen als echte Tabelle mit Text anlegen, die Messanleitung als nummerierte Schritte. Das Bild kann zusätzlich bleiben.

  2. Auswahl von Größe, Farbe und Ausführung

    Auswahlfelder ohne Beschriftung oder Farbkreise ohne Namen sind für viele Kunden ein Rätsel.

    So gehen Sie vor: Jedes Auswahlfeld braucht eine sichtbare Beschriftung, jede Farbe einen Namen als Text. Testen Sie die Auswahl einmal nur mit der Tastatur.

  3. Termine für Beratung und Anmessen

    Die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums nennen die Online-Terminbuchung ausdrücklich als Beispiel für eine Dienstleistung nach dem BFSG. Kommt der Buchungskalender von einem anderen Anbieter, gehört er für Ihre Kunden trotzdem zu Ihrem Shop.

    So gehen Sie vor: Buchen Sie einmal selbst einen Termin nur mit der Tastatur. Fragen Sie den Anbieter des Kalenders nach seiner Aussage zur Barrierefreiheit.

  4. Formulare für Rezept, Kostenvoranschlag oder Rückruf

    Wer ein Rezept hochladen oder einen Rückruf anfordern möchte, scheitert oft an Feldern ohne Beschriftung oder an Fehlermeldungen, die nicht sagen, was fehlt.

    So gehen Sie vor: Jedes Feld mit Beschriftung über dem Feld. Fehlermeldungen in Worten, zum Beispiel „Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an“. Der Knopf zum Hochladen muss auch mit der Tastatur funktionieren.

  5. Gut lesbare Schrift und klare Knöpfe

    Kleine, hellgraue Schrift ist für ältere Menschen und Menschen mit Sehschwäche schwer zu lesen.

    So gehen Sie vor: Fließtext mindestens 16 Pixel, dunkle Schrift auf hellem Grund, Kontrast mindestens 4,5 zu 1. Die Seite muss sich auf 200 % vergrößern lassen, ohne dass etwas abgeschnitten wird.

  6. Filialfinder und Kontakt

    Eine Karte allein hilft nicht allen. Wer die Karte nicht sehen oder bedienen kann, braucht die Adressen auch als Text.

    So gehen Sie vor: Unter oder neben der Karte eine Liste der Filialen mit Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer als Text.

Die Liste beschreibt typische Funktionen in der Branche, nicht Ihren Shop. Was bei Ihnen wirklich fehlt, zeigt erst eine Prüfung. Die allgemeinen Punkte für alle Shops stehen in der BFSG-Checkliste mit 12 Punkten.

Häufige Fragen.

Gilt das BFSG für meinen Sanitätshaus-Shop?

Wenn Verbraucher über Ihre Website bestellen oder Termine buchen und Sie kein Kleinstunternehmen sind, in der Regel ja. Die vier Prüffragen mit Fundstellen stehen in unserem Ratgeber Gilt das BFSG für meinen Shop?

Wir haben nur eine Website mit Kontaktformular, keinen Shop. Gilt das auch?

Eine reine Informationsseite sollte nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht darunterfallen. Ob schon eine Anfrage über ein Formular genügt, ist in unseren Quellen offen. Das beurteilen wir nicht.

Was muss ich zuerst tun?

Machen Sie den kostenlosen Schnelltest für Ihre Startseite. Er zeigt die wichtigsten Stellen. Danach lohnt sich ein Blick auf Größentabellen und Formulare, weil Kunden dort oft hängen bleiben.

Quellen und Stand.

Gelesen am 28. Oktober 2026. Hersteller ändern ihre Menüs und Versionen regelmäßig, Gesetze und Normen ändern sich ebenfalls. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand selbst nach. Das ist eine technische Information und keine Rechtsberatung.

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